Der Anspruch hängt davon ab, ob es sich um eine im SchOG vorgesehene Berufstätigenform handelt,
an diesen wird es zuvor ja auch einen KV gegeben haben. Statutschulen fallen sohin nicht unter
diese neue Regelung.
Auszug der Erläuterung bzgl. der betroffenen Formen:


Der gesamte Verordnungstext ist im FAQ „ANDK“ bzw. „SKOR_SKOC“ angeführt.
Die Übergangsbestimmung zum SchUG-B (vgl. § 69 Abs 6) stellt darauf ab, ob die Schule bereits
im Schuljahr 2010/11 auf das neue System übergeführt wird.
Eine teilweise (nur klassenweise Überführung) ist nicht vorgesehen.
Für die korrekte Erfassung der neuen Verordnung, welche eine verpflichtende Stundenzahl an Unterricht pro
Semester pro Klasse vorsieht, ist folgender Maßen vorzugehen:
Stammdaten/Klassen:
- Die Klassen sind wie gewohnt mit Abkürzung, Schulstufe, Schulformkennzahl, SchülerInnenzahlen, etc. auszufüllen.
Unterrichtseingabe:
hier müssen pro Unterricht zwei Zeilen angelegt werden. Eine zur Besoldung und einezur Verplanung der Stunden:
Für die Besoldung:
1. Anlegen einer U- Zeile mit dem Unterricht und den händisch eingegebenen oder den vom Programm
errechneten Werteinheiten (im Beispiel 2.000 WE).

Wichtig ist, den „Unterricht“ zu ignorieren, damit diese Stunden nicht für den Stundenplan herangezogen werden
.

Da die Gesamtstundenzahl in einem Vielfachen von 40 vorgesehen ist muss der Wert des Unterrichts
folgendermaßen berechnet werden:
Wstden / 36 x LVG = Eintragung in der Spalte „Wert“
Für die Verplanung der Stunden:
1.Anlegen einer korrespondierenden Zeile mitW St = 0undWert = 0.000für das Hinüberziehen in die
Vormerkungen.
Diese Unterrichtszeile wird nicht mit „ignore“ gekennzeichnet.

2. Die Zeile 541 wird in die Vormerkungen gezogen:
Hierfür…
• gehen Sie in die Vertretungsplanung,
• öffnen Sie Unterricht/Lehrer oder Klassen
• öffnen Sie die Vormerkungen
• ziehen Sie mit gedrückter linker Maustaste den Unterricht aus der Spalte „Kl,Le“
des Unterrichtsfensters in die Vormerkungen.

4. Nun müssen Sie die zu haltenden Stunden lt. Statut eingeben (nur ganze Stunden sind möglich):

5.Diese Stunden w erde n nun in den StP gezogen:
Dies funktioniert wie Drag&Drop aus dem Unterricht in den Stundenplan.
(im Beispiel zwei Stunden in der Woche vom 19.10.)

6.Diese Stunden scheinen nun im Vertretungsfenster (Vertretungsplanung -> Vertretungen) auf:

Dabei kann das „U“ in der Statistikspalte herausgelöscht w erde n oder auch stehenbleiben,
die Eintragung „0.000“ im Wert der Unterrichtszeile „overrult“ das Statistikkennzeichen „U“.
7.Diese Stunden kann die Lehrperson natürlich nicht zusätzlich bezahlt bekommen, da diese
bereits in der Lehrfächerverteilung enthalten und somit besoldungswirksam sind.
Sie scheinen zwar in der Supplierstundenabrechnung auf, jedoch haben sie keinen Einfluss
auf dasWochen-Istund sind somit ohne Wirkung auf die MDL-Abrechnung.

In der LFV erscheint nur die Unterrichtszeile 540 und nicht die 541, welche für die
Vormerkungen dient. Damit geht der Unterricht in die Besoldung bzw. MDL- Abrechnung automatisch ein.

Für die Eingabe und Abhaltung der richtigen Stundenzahl ist die Schule verantwortlich!!!