Stundenverlegung - Stundentausch
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 26. September 2011 14:19
- Veröffentlicht am Montag, 23. Mai 2011 11:30
Zum Umgang mit Stundenverlegung bzw. Stundentausch folgen Ausschnitte aus der Erledigung von Dr. Schmidlechner und Dr. Fröhlich.
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Kurz gesagt: Abzugsfrei - Nicht nur innerhalb einer Woche möglich, sondern:
Die Stunden können von ihrem Termin in die drei davor bzw. drei darauffolgenden Kalenderwochen verlegt werden.
Aber BITTE: Bevor der betroffene „Verlegungstag“ kommt,
• müssen alle Stunden verplant sein
• und dürfen von dort nicht „weiterverlegt“ werden!

Sollte die Verlegung über „Vormerkungen“ durchgeführt werden, so ist zu beachten, dass von UNTIS ein „Entfallstag“ berechnet wird, solange die Stunden nicht verplant sind.


