Supplierungen - Arten

•  „statt – Stunde“ - unbezahlt 
•  Erstsupplierung innerhalb einer Woche – unbezahlt (siehe Handreichung: Einzelsupplierungen)
•  Supplierpool: bei Vollbeschäftigung 10 Supplierstunden (Stundenteile werden aufsummiert) bei Teilbeschäftigung der aliquote Wert.
•  Folgesupplierung – in cash bezahlt 

Es gebührt für jede Vertretungsstunde, die in der jeweiligen Woche über eine Vertretungsstunde und im jeweiligen Unterrichtsjahr über zehn Vertretungsstunden hinausgeht eine Vergütung.

•  U-Supplierung in WE bezahlt (siehe Handreichung)

•  B-Supplierung in WE bezahlt (siehe Handreichung)

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