Schulform - neue

Wenn Sie beabsichtigen an Ihrer Schule eine neue Schulform zu führen, die noch nicht im Schulformenkatalog enthalten ist und auch noch nicht bewilligt ist, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Dienstbehörde (LSR/SSR).
Diese leitet ihr Anliegen an die zuständige Abteilung im bm:ukk weiter.
Sollte Ihnen schon ein gültiger Bescheid vorliegen, dann wenden Sie sich bitte via Email und als Attachment der eingescannte Bescheid an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 

Es werden nur jene Schulformkennzahlen aktiviert, die auch für Bildok aktiv sind.

 

Sie können bis zum Erhalt der Schulformkennzahl:

  • 9999 für die prov. LFV (Gültigkeit: Februar bis 31.8.) und
  • 9998 von September bis Ende Dezember (Gültigkeit: September bis 31.01.) verwenden.
  • 9999 und 9998 werden außerhalb des Gültigkeitsbereichs immer geschlossen.
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