Pflegefreistellung

Das Ausmaß der Pflegefreistellung einer Lehrkraft beträgt die Anzahl ihrer Wochenstunden (z.B. Lehrkraft mit 14 WSt. hat Anspruch auf 14 WSt. Pflegefreistellung). Diese kann nur in ganzen Stunden in Anspruch genommen werden. Das Ausmaß verdoppelt sich, wenn die Pflegefreistellung zur Pflege eines im Haushalt lebenden Kindes unter zwölf Jahren benötigt wird.

Die Pflegefreistellung wird im Absenzfile durch die UG 008 eingegeben, sie wird dann tageweise im File ausgespielt. Hat eine Lehrperson zusätzliche Tätigkeiten, so muss von der Direktion bestimmt werden, wie viele Arbeitsstunden (Arbeitsstunde = Summe der entfallenen Werteinheiten mal 2 in ganzen Stunden) ihr dadurch entfallen und in der Spalte "Anrechnung" einzutragen sind. Kann eine Lehrkraft aufgrund einer Pflegefreistellung ihren Unterricht an einer Fremdschule nicht halten, so muss die Fremdschule die Stundenanzahl des entfallenen Unterrichts der Stammschule melden. Diese trägt diese Stundenzahl unter "Anrechnung" ein.

ACHTUNG: Pflegefreistellungen dürfen auf Grund von SAP-technischen Einschränkungen nicht an Samstagen oder Sonntagen eingegeben werden. Hierfür ist der Freitag davor mit der entsprechenden Eintragung der Stundenanzahl (siehe obige Berechnung) unter Vertretungsplanung/Absenz in der Spalte "Anrechnung" einzutragen. Z.B.: für Erzieher oder für 6-Tagesschulen.

Absenzgrund für Samstag bzw. Sonntag: Nicht 008 (Pflegefreistellung), sondern 012(Sonstige Gründe)

 

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