Projektwochenleitung

Der Schikursleiter (Projektwochenleiter, Sportwochenleiter….) bekommt eine einmalige Einrechnung in der Höhe von 4,547 WE für seine Tätigkeit in der

- Planung

- Organisation

- Abrechnung der Projektwoche.

Diese Zulage gebührt bei einer Schulveranstaltung der Dauer von mindestens vier Tagen. Sie kann pro Projekt (auch bei mehrwöchiger Dauer) nur einmal beansprucht werden.

Folgende Neuerung mit 8. März 2010:

BMUKK-715/0002-III/8/2010

„Bezüglich der Leitung solcher Schulveranstaltungen durch Nichtvollbeschäftigte gilt – in Modifikation des genannten Erlasses – nunmehr Folgendes:

Als Leiter/in dürfen teilbeschäftigte beamtete Lehrkräfte, teilbeschäftigte Lehrkräfte des Entlohnungsschemas I L sowie Lehrkräfte des Entlohnungsschemas II L jeweils mit ihrer Zustimmung, letztere nur in begründeten Ausnahmefällen, eingesetzt werden.

Der Erlass GZ 591/2-III/D/99 vom 22. Februar 1999 tritt außer Kraft.“

 

Eingabe in UNTIS

Mittels Eintrag in die Wertekorrektur (unter <Stammdaten Lehrer> )

Datum: Datum der betreffenden Woche

Art: „K“

Das Programm setzt dann automatisch den Wert und den SKL-Haken und fordert mit ?????? einen Texteintrag

Text: erklärenden Text (mind. 6 Zeichen) z.B.: Leiter Sprachwoche 7B

2 hinweis neuDie Projektwochenleitung kann nicht auf 2 Lehrpersonen aufgeteilt werden.

 

© www.upis.at 2012