LehrerIn - IIL
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 13. Juni 2011 22:19
- Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 11:37
Sofern es sich um eine nicht gesicherte Verwendung handelt, sind VertragslehrerInnen in das Entlohnungsschema IIL einzustufen (§ 42b VBG). Der typische Fall einer nicht gesicherten Verwendung ist die Karenzvertretung. Weiters zählen dazu beispielsweise eine Verwendung in einem Schulversuch, wenn durch dessen Änderung oder Wegfall Werteinheiten entfallen und eine Verwendung in Freigegenständen oder in der Nachmittagsbetreuung.
Die Dauer als VertragslehrerIn im Entlohnungsschema IIL darf fünf Jahre nicht übersteigen (§ 42e VBG). Danach ist der Vertragslehrer/die Vertragslehrerin in das Entlohnungsschema IL zu überstellen.
Berechnung:
IILL1 - Lehrer bekommen Unterricht mit Fachfaktor berechnet
IILL2x und 2LL3x bekommen Unterricht ohne Fachfaktor berechnet (1:1)


