LehrerIn - IL
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 13. Juni 2011 22:20
- Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 11:36
Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zu VertragslehrerInnen finden sich im 2. Abschnitt des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG). Sofern die Voraussetzungen für eine Einstufung in das Entlohnungsschema IIL nicht vorliegen, sind VertragslehrerInnen grundsätzlich in das Entlohnungsschema IL einzustufen (§ 37). Das ist dann der Fall, wenn die vom Lehrer/von der Lehrerin übernommenen Unterrichtsstunden als gesichert zu betrachten sind.


