Kustodiat, Lehrmittelsammlung, Nebenleistung
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 12. Juni 2011 17:40
- Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 11:27
Gesetzliche Grundlage der Abgeltung: § 61b Absätze 1 bis 6 Gehaltsgesetz (BGBL I Nr.142/2000)
Für die Verwaltung von Lehrmittelsammlungen (Kustodiate) oder die Erbringung von Nebenleistungen gebührt in den Monaten September bis Juni derzeit eine monatliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Lehrverpflichtungsgruppe und der Verwendungsgruppe.
Wird im Laufe eines Monats eine andere Lehrperson mit der Führung des Kustodiats betraut, so wird entsprechend aliquotiert.
Eingabe in gp-Untis:
Ein Kustodiat bzw. eine Nebenleistung nach § 61b Gehaltsgesetz ist im Unterricht durch Eintrag eines "C" im Feld "F: Fremdsprache" auf der Registerkarte " Upis " zu kennzeichnen (oder Eingabe über den Raster der Unterrichtsansicht: „C“ in der Spalte F- Upis .)
Nähere Informationen bzgl. Eingabe bei Wechsel oder Abgabe während des Unterrichtsjahres: siehe aktuelle Handreichung zur gp-Software.
Ausweis am Gehaltszettel:
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Kustodiate oder Nebenleistungen der |
Nebengebührenschlüssel |
Kurzbezeichnung |
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Lehrverpflichtungsgruppe II |
2348 |
KU2 |
|
Lehrverpflichtungsgruppe V |
2349 |
KU5 |
|
Lehrverpflichtungsgruppe VI |
2350 |
KU6 |
|
halbe Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe VI |
2350 |
KU6 |


