Klassenvorstand / Ordinariat

Gesetzliche Grundlage der Abgeltung:

§ 61a Absätze 1 bis 5 Gehaltsgesetz (BGBL I Nr.142/2000)

Für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte gebührt in den Monaten September bis Juni (höchstens zehnmal) eine monatliche Vergütung abhängig von der Verwendungsgruppe.

Eingabe in gp-Untis:

Ein Ordinariat ist im Unterricht durch den Eintrag "O" im Feld "F: Fremdsprache" der Karteikarte "UPIS" (Rasteransicht: „O“ in „F- Upis “) zu kennzeichnen. (Fach: ORD; Klasseneintrag notwendig) Wird im Laufe eines Monats ein anderer Lehrer mit der Führung der Klassenvorstandsgeschäfte betraut, so wird entsprechend aliquotiert. Liegt das Beginn- oder Ende-Datum einer Klasse mitten im Monat, so gebührt die Vergütung für das betreffende Monat zur Gänze (z. B. Semesterklassen).

Ordinariat bei Abschlussklassen:

In der Unterrichtszeile im Feld "bis" muss der Monatsletzte jenes Monats eingetragen werden, in dem der letzte Tag der mündlichen Reifeprüfung liegt. (Meist der 30.6. Nur wenn die mündliche Reifeprüfung vor dem 1.6. endet wird der 31.5. eingetragen.)

Ausweis am Gehaltszettel:

Nebengebührenschlüssel Kurzbezeichnung Ordinariat 2347 FKV

© www.upis.at 2012