§25 Abs. 4 PVG
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 21. Februar 2012 10:43
- Veröffentlicht am Dienstag, 21. Februar 2012 10:40
Absenzgrund 026 („§ 25 Abs. 4 PVG“ ehem. „Schulung gem. PVG“)
Der Absenzgrund 026 („§ 25 Abs. 4 PVG“) findet Anwendung für PersonalvertreterInnen und Landes- sowie Bundesleitungen der GöD.
PersonalvertreterInnen und Landes- sowie Bundesleitungen der GöD sind in der Ausübung ihrer Funktion (das sind z.B.: Teilnahme an Sitzungen als PV-Organ, Besprechungen mit dem Dienstgeber, Schulungen, …) gleichgestellt und zwar so, dass es zu keinem Entfall der MDLs während dieser Tätigkeiten kommen darf.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
§ 25. (1) PVG: „….Die Personalvertreterinnen oder Personalvertreter dagegen haben ihre Tätigkeit möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben. ...“
Zum Teilaspekt Schulung:
Soweit die Personalvertreterschulung nicht ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes stattfinden kann, ist der Unterrichtsentfall durch die Ausübung der Personalvertretertätigkeit im Rahmen einer Schulung bedingt und die MDL-Vergütung daher gemäß PVG fortzuzahlen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine spezifische Schulung für Personalvertreter und nicht um reguläre Lehrerfortbildung handelt.
D.h. die User müssen beim Erfassen darauf achten, ob die Lehrperson (gewählte PersonalvertreterIn, Landes- sowie Bundesleitungen der GöD) an einer Schulung gem. PVG (Personalvertretungsgesetz) in der Eigenschaft als PersonalvertreterIn teilnimmt (dann UG 026) oder ob dies eine Schulung ist, an derer/sie als Lehrperson, in der Regeleigenschaft als Lehrperson, teilnimmt (dann UG 011, Fortbildung).
Beispiele:
Bsp.1:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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Schulautonom frei |
Schulautonom frei |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
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Lehrerabsenz |
026 |
→ 2/5 MDL-Abzug für Mo. und Di.
Bsp.2:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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Ferienwoche |
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Lehrerabsenz |
026 |
026 |
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→ 5/5 MDL-Abzug für Mo. bis Fr.
Bsp.3:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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Schulwoche |
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Lehrerabsenz |
026 |
025 |
025 |
025 |
025 |
025 = sonstige Absenzen (nicht privilegiert → MDL-Abzug)
→ 4/5 MDL-Abzug für Di. bis Fr.
Bsp.4:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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Schulwoche |
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Lehrerabsenz |
026 |
024 |
024 |
024 |
024 |
024 = schriftl. Dienstauftrag von der Dienstbehörde erster bzw. zweiter Instanz
→ 4/5 MDL-Abzug für Di. bis Fr, 1/5 wird für Mo. gutgeschrieben
Bsp.5:
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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Schulwoche |
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Lehrerabsenz |
026 |
026 |
026 |
026 |
026 |
→ 0/5 MDL-Abzug


