Herbstferien
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 26. September 2011 13:34
- Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 11:17
Entfällt an einer Schule in einer Woche der gesamte Unterricht (unabhängig davon, ob es sich um privilegierte oder nicht privilegierte Tage handelt), bewirkt das eine Einstellung der gesamten MDL (
-Abzug).
Einzige Ausnahme: Die ersten drei Fortbildungstage einer Lehrkraft.
Eine gesamte Woche Herbst“ferien“ wird am einfachsten als Ferienzeit (orange) gekennzeichnet.
Achtung, es wird eine andere Eingabe nötig, wenn Lehrkräfte in dieser Zeit an einer Fremdschule unterrichten!
Sind an der Stammschule eine ganze Woche Herbstferien und unterrichten Lehrpersonen dieser Schule an einer Fremdschule, an der keine „Herbstferien“ abgehalten werden, so kann die Stammschule folgende Eintragung im Ferienkalender (Stammdaten – Ferien) tätigen.

Mo. 29.10.: (schulautonom frei): orange Do. 1.11.: Allerheiligen: rot
Di. 30.10.: (schulautonom frei): orange Fr. 2.11.: Allerseelen: orange
Mi. 31.10.: (schulautonom frei): orange u.U. Sa. 3.11.: (schulautonom frei): orange
Das bewirkt für eine Lehrkraft, die nur an der Stammschule unterrichtet:
- MDL-Abzug.
Hält eine Lehrperson allerdings z.B. am Di. 30.10. ihren Unterricht an der Fremdschule, so hat sie im FMD – File der Fremdschule eine Eintragung „1“ an diesem Unterrichtstag.
Dann wird für diese Lehrperson außer dem Arbeitstag auch der Feiertage (1.11. Allerheiligen) schlagend (nicht abgezogen!), da sie ja zumindest eine Stunde in der Woche unterrichtet hat.
Wenn die Eingaben in oben geschilderter Art richtig getätigt werden, berechnet das Programm die verminderte MDL-Reduktion der betroffenen Lehrkräfte selbsttätig.


