Stundenverlegung - Stundentausch an Abendschulen
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 17. November 2011 10:10
- Veröffentlicht am Montag, 19. September 2011 12:24
Bei Stundentausch bzw. Stundenverlegungen ist laut Rundschreiben 14/2009, S.7 auf die neue stundenplanmäßige Lage zu achten!


Daher: Es ist händisch auf- bzw. abzuwerten bei Tausch und Verlegungen, wenn Sie nicht über das Statistikkennzeichen „A“ in Stammdaten/Klassengearbeitet haben!!
Diese Auf- bzw. Abwertungen sind mittels Eintragungen in den Vertretungen in der Spalte Vertretungstext durchzuführen.

Für den Stundentausch bzw. –verlegung muss die Berechnung über die Wertkorrektur angepasst werden (Art + bzw. -). Die automatische Auf- und Abwertung wird derzeit nicht im Vertretungsplanungsmodus vollzogen.
Beispiel:
Lehrer AST, Montag 14. Stunde (D, Abendschulaufwertung = 1,556 WE) wird gegen Lehrer CEL, Montag 10. Stunde (E, keine Abendschulaufwertung = 1,167 WE) getauscht:
Bei Lehrer AST ist in der Vertretungsplanung =1,167, bei Lehrer CEL =1,556 einzutragen.


