B-Supplierung

Das Kennzeichen "B" in der Spalte der "Statistik" im Vertretungsfenster gebührt nur:

• auf Grund von pädagogisch-didaktischen Gründen zur Vermeidung des Entfalls- bzw. Nicht-Fachsupplierungen von Blöcken
• für Blöcke die von Beginn des Schuljahres an vorgesehen sind (d.h. es darf kein Block für Vertretungen gebildet werden)
• der Block besteht aus einem Gegenstand und darf nicht aus artverwandten Gegenständen gebildet werden. Sonst ist dies eine "zufällige Aufeinanderfolge von Gegenständen" und kein Block.
• für Blöcke mit mehr als 3 Stunden
• der Block muss von einer Lehrperson gehalten, die für das entfallene Fach lehrbefähigt ist
• nicht als Statt-Stunde
• wenn der Block von einer lehrbefähigten Lehrperson an dem dafür vorgesehenen Tag gehalten wird und
• unterliegt nicht der Abzugsregelung.

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