B-Supplierung
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 17. November 2011 11:43
- Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 10:40
Das Kennzeichen "B" in der Spalte der "Statistik" im Vertretungsfenster gebührt nur:
• auf Grund von pädagogisch-didaktischen Gründen zur Vermeidung des Entfalls- bzw. Nicht-Fachsupplierungen von Blöcken
• für Blöcke die von Beginn des Schuljahres an vorgesehen sind (d.h. es darf kein Block für Vertretungen gebildet werden)
• der Block besteht aus einem Gegenstand und darf nicht aus artverwandten Gegenständen gebildet werden. Sonst ist dies eine "zufällige Aufeinanderfolge von Gegenständen" und kein Block.
• für Blöcke mit mehr als 3 Stunden
• der Block muss von einer Lehrperson gehalten, die für das entfallene Fach lehrbefähigt ist
• nicht als Statt-Stunde
• wenn der Block von einer lehrbefähigten Lehrperson an dem dafür vorgesehenen Tag gehalten wird und
• unterliegt nicht der Abzugsregelung.


