U-Supplierungen

Die bereits erwähnten Inhalte in der "Schulungsunterlage für UNTIS-AnwenderInnen" vom November 2007 unter Punkt 3.4.1 werden somit ergänzt bzw. abgeändert.

Das Kennzeichen "U" in der Spalte der "Statistik" in Vertretungen gebührt nur:

auf Basis § 61 (1) GG 1956 letzter Satz ". Im Vertretungsfall ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird. "

Die Bedingungen für die U-Supplierung haben sich nicht geändert:

• für das Halten des Faches von einem/einer geprüften LehrerIn, bzw. als von der Schulleitung beauftragtes Fach (nur für Variante C unter unvorhersehbare Absenzen)

• nicht als Statt-Stunde

• erst ab dem Zeitpunkt, ab dem feststeht, dass die Absenz länger als 14 Tage dauert

und

• darf nicht rückwirkend eingetragen werden.

U-Supplierungen an Fremdschulen müssen weiterhin in der Wertekorrektur mit Art "U" in der Stammschule eingegeben werden, wenn diese nicht per FMD-File übermittelt werden. Diese U-Supplierungen unterliegen derselben oben genannten Regelung.

Ob eine LFV-Änderung durchgeführt werden muss ist abhängig davon, ob es sich um eine

• vorhersehbare

oder

• unvorhersehbare Absenz der Lehrperson handelt.

Vorhersehbare Absenzen

Unter vorhersehbaren Absenzen sind z.B. geplante Kuraufenthalte/Operationen, mehrwöchige Sprachaufenthalte etc. zu verstehen.

Für vorhersehbare Absenzen länger als 14 Tage muss mit einer LFV - Änderung gearbeitet werden.

Hier gelten die U-Supplierungen nur für die Rumpfwoche(n)!! Rumpfwochen sind jene Wochenteile vor und/oder nach der Absenz von mindestens 14 Tagen ("angepatzte Wochen") liegen.

Beispiel: Lehrer geht für 4 Wochen von Mittwoch bis Dienstag auf Kur.

U-Supplierungen können nur in der ersten Woche (Mittwoch - Samstag) und in der letzten Woche (Montag und Dienstag) gegeben werden. Für die betroffenen ganzen Wochen mussüber eine entsprechend abgeänderte LFV gearbeitet werden.

Unvorhersehbare Absenzen

Für unvorhersehbare Absenzen muss die Lehrfächerverteilung und gegebenenfalls der Stundenplan nach max. 3 Wochen geändert werden. Die 3 Wochen ergeben sich aus den mind. 14 Tagen lt. §61 (1) GG 1956 und der Summe der Rumpfwochenteile.

Beispiel: Lehrperson ist für mehr als 14 Tage absent (Di. Woche 1 bis Do. Woche 3) = 17 Wochentage):

 

 

Woche 1

Woche 2

Woche 3

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Absenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante a

oder b)

 

U-Supplierung bzw. Splitten

 

Variante c)

 

U- Supplierungen

LFVT-Änderung

X)

X ) siehe Erläuterungen unter Punkt c)

Für unvorhersehbare Absenzen bis maximal 3 Wochen gelten folgende Regelungen/Varianten:

a) Eine Lehrperson kann den zu vertretenden Unterricht einer Klasse übernehmen:

EINE LEHRPERSON kann ohne LFV - Änderung den Unterricht der einzelnen Klassen als FachlehrerIn über U- Supplierungen ohne Stundenplanänderung übernehmen.

(Hohlstunden des Lehrers aber KEINE STATTSTUNDEN)

b) Splitting des zu vertretenden Unterrichts einer Klasse:

Prämisse: KEINE Stundenplanänderung

Ein Teil des Unterrichts einer einzelnen Klasse kann von einem/einer FachlehrerIn übernommen werden und der andere Teil wird einem/einer anderen FachlehrerIn oder Klassenlehrer/In, der einen für die Klasse lehrplanmäßig vorgesehenen Gegenstand unterrichtet, übertragen. (alles als U-Supplierung)

Beispiel 1: Lehrer für 4 Stunden Unterricht in Mathematik ist absent:

2 Stunden werden von einem/einer MathematikerIn übernommen und die restlichen 2 Stunden vom/von der DeutschlehrerIn (Fachsupplierung Deutsch!!)

Beispiel 2: Lehrer für 4 Stunden Mathematik ist absent:

2 Stunden werden von einem/einer MathematiklehrerIn und die anderen beiden Stunden von einem/einer anderen MathematiklehrerIn übernommen.

c) eine LFV- Änderung ist notwendig:

Wenn keine Lehrperson als FachlehrerIn (für einen für die Klasse lehrplanmäßig vorgesehenen Gegenstand) bzw. KlassenlehrerIn, ohne Stundenplanänderung , die zu vertretenden Stunden übernehmen kann, muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Montag) eine LFV-Änderung, sowie eine Stundenplanänderung durchgeführt werden.

Kann in der ersten Rumpfwoche kein Klassen- oder FachlehrerIn supplieren, so hat die Schulleitung dem/der (U-)SupplierlehrerIn ein zu unterrichtendes Fach zuzuweisen.

x) Für die Tage der Rumpfwoche hat der wiederkehrende Lehrer/die wiederkehrende Lehrerin seinen/ihren Unterricht nach Möglichkeit wieder zu übernehmen (wenn stundenplanmäßig möglich), seine restlichen Stunden sind als erste Supplierreserve anzusehen (d.h. im Vertretungsfenster muss in der Spalte Text in diesem Falle der Wert "=0.000" eingetragen werden, damit diese Stunden nicht noch zusätzlich als Einzelsupplierungen abgegolten werden!!!). Übernimmt der wiederkehrende Lehrer/die wiederkehrende Lehrerin Stunden seines Unterrichts, so sind diese dem abgebenden Lehrer/der abgebenden Lehrerin über die Wertekorrektur abzuziehen (wenn als MDL übernommen).

 

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