Abzugsregelung und Entfallstage

Wird von einer Lehrperson an einem Tag keine einzige der geplanten Unterrichtsstunden gehalten, dann wird dieser Tag in UNTIS als Entfallstag gezählt.

Für einen Entfallstag wird ein Fünftel (bei Lehrpersonen, die sechs Tage in der Woche unterrichten ein Sechstel) der Dauer-MDL (Dauer-Mehrdienstleistungen) abgezogen.


Ausnahme:
Der Unterricht entfällt auf Grund eines „privilegierten Absenzgrundes“.

Dazu zählen:

- eintägige Unterrichtsveranstaltung (002)
- Fortbildung 1.-3. Tag (011)
- Dienstauftrag (024)
- §25 Abs. 4 PVG (026)

2 hinweis neu
An einzelnen schulautonom freien Tagen oder am „freien Tag“ der Lehrperson (kein Unterricht im Stundenplan verplant) findet KEIN MDL-Abzug statt.

 


1 achtung-warnung neu

ABER: ENTFÄLLT der Unterricht in einer Woche zur Gänze, werden die MDL komplett eingestellt!

 


3 tipp neu
Einzige AUSNAHME: Die ersten drei Fortbildungstage

Für jeden Fortbildungstag wird ein Fünftel bzw. ein Sechstel der MDL gutgeschrieben.

Dies gilt auch, wenn diese an aufeinanderfolgenden schulautonom freien Tagen stattfindet!

Zählung der Fortbildungstage: Auch an schulautonom freien Tagen, an denen MDL-bezogen werden (nur die ersten 3 Fortbildungstage) erfolgt die Zählung.


Was eine Lehrperson an ihrem „freien Tag“ (kein Unterricht im Stundenplan) macht – Fortbildung besucht oder nicht, findet keinen Niederschlag in den Daten .

Beispiele: Siehe dazu:

FAQ: Fortbildungstage
FAQ: Unterricht entfällt in einer Woche zur Gänze

FAQ: Entfallstage nach §61 mit Absenzgrund 026

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